Fundkaninchen ... - Kaninchenfund ?


Vor dem Gartentor, am Waldrand, im Straßengraben oder im Baugebiet ... - nahezu überall können Sie sie entdecken. Was ist zu tun, wenn Sie plötzlich ein einsames und ganz offensichtlich alleingelassenes Kaninchen finden? Ein aufgefundenes Tier ist nicht nur dringend auf Hilfe angewiesen, es bedeutet für den  Finder auch eine große Verantwortung und jede Menge Verpflichtungen. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen helfen, wie bei einem Fund eines Tieres vorgegangen werden muss.


Immer wieder passiert es, dass unverantwortliche Tierbesitzer ihre Haustiere in der freien Natur aussetzen. Auf sich alleine gestellt und nicht an die Bedingungen angepasst, haben Hauskaninchen dann kaum eine Chance zum Überleben. Sie sind in der fremden Umgebung zahlreichen Gefahren und Fressfeinden ausgesetzt.

Vielleicht ist das entdeckte Kaninchen aber auch durch ein nicht gesichertes Gehege oder eine offen gelassene Tür aus einem liebevollen Zuhause entwischt? Kaninchen können sehr schnell sein und sind grundsätzlich neugierige Tiere. Hier können Sie helfen, ein verirrtes Kaninchen seinen glücklichen Besitzern wieder zurückzugeben.

Sehen Sie bitte nicht weg - ein einsam aufgefundenes Kaninchen benötigt Ihre Hilfe!


Schauen Sie hin - helfen Sie !


  • Der erste Schritt: Das Kaninchen einfangen

Gehen Sie in jedem Fall ruhig und überlegt vor - erschreckt sich das gesehene Kaninchen, kann es schnell die Flucht antreten und weghoppeln. Um so schwerer wird es dann, das Tier noch einmal zu finden.

Beschaffen Sie sich geeignetes Material zum ruhigen Einfangen, suchen Sie sich Helfer und denken Sie auch an Transportmittel für das eingefangene Tier. Versuchen Sie, eventuell mit Futter das Vertrauen des Kaninchens zu erlangen, so dass Sie es vorsichtig anlocken können. Achten Sie darauf, die gesamte Aktion möglichst entspannt zu gestalten.


  • Als zweites wichtig: Meldung ans Tierheim und die Ordnungsbehörden

Konnten Sie das Kaninchen einfangen, ist der wichtigste Schritt getan und das Tier erst einmal in Sicherheit. Es gibt einige Vorgaben zu beachten, zu denen Sie nach der Aufnahme des Tieres verpflichtet sind: Meldung ans Tierheim oder Meldung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt.

Melden Sie den Fund eines Tieres bitte umgehend dem zuständigen Tierheim. Wissen Sie nicht, welches Tierheim in Ihrer Region verantwortlich ist, wenden Sie sich einfach an die Polizei oder Ihr Ordnungsamt. Dort kann man Ihnen helfen, wird den Kontakt zum zuständigen Tierheim vermitteln und kann Ihnen auch die Erreichbarkeit der Mitarbeiter und entsprechende Notfall-Telefonnummern nennen. Zu der Meldung sind Sie rechtlich verpflichtet - melden Sie den Fund nicht, machen Sie sich der Fundunterschlagung strafbar.


Dürfen Sie das Tier behalten?

Sie dürfen ein Fundtier - nach der erfolgten Meldung  - grundsätzlich zunächst selbst beherbergen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie es auch tiergerecht halten können. Darüber hinaus sind Sie dann auch finanziell in der Pflicht und müssen die Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen selbst tragen.

Wichtig:
Haben Sie sich entschlossen, als Finder das Tier nach der Meldung beim zuständigen Tierheim bei sich selbst unterzubringen, es also selbst zu verwahren, so dürfen Sie es nicht an Dritte weitergeben. Meldet sich der bisherige Eigentümer, sind Sie in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach dem Funddatum zudem verpflichtet, das Fundtier wieder an den potentiellen Eigentümer herauszugeben.


Unser Tipp:
Für die gefundenen Tiere und auch für Sie selbst ist es ratsam, das Fundtier im Tierheim abzugeben und es dann, meldet sich kein Eigentümer, ordnungsgemäß zu übernehmen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.


Und zum Schluss noch ein rechtlicher Hinweis:
Wer ein Fundtier findet und an sich nimmt, muss gemäß § 965 BGB entweder bei dem Verlierer, dem Eigentümer oder wenn diese unbekannt sind, bei der zuständigen Behörde eine ordnungsgemäße Fundmeldung abgeben. Wer dies unterlässt oder zum Beispiel nur eine Fundmeldung in der Kleinanzeigenrubrik im Internet veröffentlicht oder im Tierheim anonym nachfragt, ob ein Kaninchen gesucht werde, könnte sich einer Fundunterschlagung strafbar machen, die gemäß § 246 Absatz 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch die versuchte Unterschlagung ist strafbar.


Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe!

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